Beiträge:  Beitragsbemessungsgrenzen 2000

Beitragsbemessungsgrenzen pro Monat in DMOstWest
Krankenversicherung5.325
6.450
Pflegeversicherung5.3256.450
Renten-, Arbeitslosenversicherung7.1008.600
Geringfügigkeitsgrenze (2)630630
 
Beitragsbemessungsgrenzen pro Jahr in DMOstWest
Krankenversicherung63.900
77.400
Pflegeversicherung63.90077.400
Renten-, Arbeitslosenversicherung85.200103.200
 
Beitragssätze in %Ost/West
Krankenversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer
individuell nach Krankenkasse
Pflegeversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer (1)
1,7
Rentenversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer
19,3
Arbeitslosenversicherung
1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer
6,5
 
1) Arbeitnehmer in Sachsen müssen 1,35 % des Beitrages zur Pflegeversicherung übernehmen, weil kein weiterer gesetzlicher Feiertag gestrichen wurde.
2) Ab 1.4.1999 gelten in Ost und West die gleichen Grenzen. Geringfügig Beschäftigte werden sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber trägt die Beiträge zur Krankenversicherung in Höhe von 10 % und zur Rentenversicherung in Höhe von 12 % komplett

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