Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat sich mit Urteil vom 9.12.2008 nicht der Rechtsauffassung der Bundesregierung angeschlossen und – wie schon zuvor der Bundesfinanzhof – die Neuregelung zur Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt.
Hintergrund: Die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte konnten bis zum Jahr 2006 als Werbungskosten oder Betriebsausgaben bei den Einkünften steuerlich abgezogen werden. Dies geschah grundsätzlich in Form einer von tatsächlichen Kosten unabhängigen (Pendler-)Pauschale je Arbeitstag in Höhe von zuletzt 0,30 € pro Entfernungskilometer.
Mit Wirkung ab 2007 bestimmte der Gesetzgeber, dass die Aufwendungen für die Wege zur regelmäßigen Arbeitsstätte keine Werbungskosten sind, dass aber "zur Abgeltung erhöhter Aufwendungen" für Fahrten ab dem 21. Entfernungskilometer eine Pauschale von 0,30 € "wie Werbungskosten" anzusetzen ist. Dieser Regelung folgte das BVerfG nicht. Der Gesetzgeber muss die Pendlerpauschale neu regeln. Wie eine künftige Neuregelung der Pendlerpauschale ab dem Veranlagungszeitraum 2010 aussehen wird, will die Bundesregierung zur gegebenen Zeit entscheiden.
Das Bundesfinanzministerium teilt dazu mit, dass ab dem 1.1.2009 damit automatisch wieder das bis zum 31.12.2006 geltende Recht anzuwenden ist.
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