Sozialversicherungsgrenzen 1997:  Beitragsbemessungsgrenzen 1997

Beitragsbemessungsgrenzen pro Monat in DM Ost West
Krankenversicherung 5.325
6.150
Pflegeversicherung 5.325 6.150
Renten-, Arbeitslosenversicherung 7.100 8.200
Geringfügigkeitsgrenze 520 610
 
Beitragsbemessungsgrenzen pro Jahr in DM Ost West
Krankenversicherung 63.900
73.800
Pflegeversicherung 63.900 73.800
Renten-, Arbeitslosenversicherung 85.200 98.400
 
Beitragssätze in % Ost/West
Krankenversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer
individuell nach Krankenkasse
Pflegeversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer (1)
1,7
Rentenversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer
20,3
Arbeitslosenversicherung
1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer
6,5
 
1) Arbeitnehmer in Sachsen müssen 1,35 % des Beitrages zur Pflegeversicherung übernehmen, weil kein weiterer gesetzlicher Feiertag gestrichen wurde.

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