Sozialversicherungsgrenzen 1997:  Beitragsbemessungsgrenzen 1997

Beitragsbemessungsgrenzen pro Monat in DMOstWest
Krankenversicherung5.325
6.150
Pflegeversicherung5.3256.150
Renten-, Arbeitslosenversicherung7.1008.200
Geringfügigkeitsgrenze520610
 
Beitragsbemessungsgrenzen pro Jahr in DMOstWest
Krankenversicherung63.900
73.800
Pflegeversicherung63.90073.800
Renten-, Arbeitslosenversicherung85.20098.400
 
Beitragssätze in %Ost/West
Krankenversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer
individuell nach Krankenkasse
Pflegeversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer (1)
1,7
Rentenversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer
20,3
Arbeitslosenversicherung
1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer
6,5
 
1) Arbeitnehmer in Sachsen müssen 1,35 % des Beitrages zur Pflegeversicherung übernehmen, weil kein weiterer gesetzlicher Feiertag gestrichen wurde.

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