Sozialversicherungsgrenzen 2002:  Beitragsbemessungsgrenzen 2002

Beitragsbemessungsgrenzen pro Monat in EuroOstWest
Krankenversicherung (3)3.375
3.375
Pflegeversicherung (3)3.3753.375
Renten-, Arbeitslosenversicherung3.7504.500
Geringfügigkeitsgrenze (2)325325
 
Beitragsbemessungsgrenzen pro Jahr in EuroOstWest
Krankenversicherung (3)40.500
40.500
Pflegeversicherung (3)40.50040.500
Renten-, Arbeitslosenversicherung45.00054.000
 
Beitragssätze in %Ost/West
Krankenversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer
individuell nach Krankenkasse
Pflegeversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer (1)
1,7
Rentenversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer
19,1
Arbeitslosenversicherung
1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer
6,5
 
1) Arbeitnehmer in Sachsen müssen 1,35 % des Beitrages zur Pflegeversicherung übernehmen, weil kein weiterer gesetzlicher Feiertag gestrichen wurde.
2) Ab 1.4.1999 gelten in Ost und West die gleichen Grenzen. Geringfügig Beschäftigte werden sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber trägt die Beiträge zur Krankenversicherung in Höhe von 10 % und zur Rentenversicherung in Höhe von 12 % komplett.
3) Ab 1.1.2001 gelten in den alten und neuen Bundesländern die gleichen Beitragsbemessungsgrenzen.

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