Sozialversicherungsgrenzen 2007:  Beitragsbemessungsgrenzen 2007

Versicherungspflichtgrenze in EuroOstWest
Krankenversicherung / Pflegeversicherung pro Jahr47.700
47.700
Krankenversicherung / Pflegeversicherung pro Monat3.9753.975
 
Beitragsbemessungsgrenzen pro Monat in EuroOstWest
Krankenversicherung / Pflegeversicherung3.562,503.562,50
Renten-, Arbeitslosenversicherung4.5505.250
Geringfügigkeitsgrenze (2) (4)400 (2) (4)400 (2) (4)
 
Beitragsbemessungsgrenzen pro Jahr in EuroOstWest
Krankenversicherung / Pflegeversicherung42.750
42.750
Renten-, Arbeitslosenversicherung54.60063.000
 
Beitragssätze in ProzentOst/West
Krankenversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer
individuell nach Krankenkasse
Pflegeversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer (1)
1,7 / 1,95 (3)
Rentenversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer
19,9
Arbeitslosenversicherung
1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer
4,2
 
1) Arbeitnehmer in Sachsen müssen 1,35 % des Beitrages zur Pflegeversicherung übernehmen, weil kein weiterer gesetzlicher Feiertag gestrichen wurde.
2) Der Arbeitgeber trägt seit 1.4.1999 die Beiträge zur Krankenversicherung in Höhe von 11 % und zur Rentenversicherung in Höhe von 12 % sowie eine Pauschalsteuer mit Abgeltungswirkung in Höhe von 2 %. Bei sog. Mini-Jobs in "Privathaushalten" trägt der Steuerpflichtige Pauschalabgaben in Höhe von 12 %. Davon entfallen jeweils 5 % auf die Renten- und Krankenversicherung sowie 2 % auf eine Pauschalsteuer.
3) Kinderlose Mitglieder der gesetzlichen Pflegeversicherung müssen ab dem 23 Lebensjahr zusätzlich 0,25 Prozentpunkte bezahlen. Der Beitragssatz erhöht sich für solche Mitglieder somit auf 1,95 %. Davon trägt der Arbeitgeber 50 % von 1,7 % = 0,85 % der Arbeitnehmer 1,1 %. Kinderlose Mitglieder, die vor dem 1.1.1940 geboren sind sowie Wehr- und Zivildienstleistende sollen von der Zuschlagspflicht ausgenommen werden.
4) Ab dem 1.7.2006 erhöht sich der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung von 11 % auf 13 % und zur Rentenversicherung von 12 % auf 15 %.
Die Höhe der pauschalen Steuer bleibt bei 2 %.

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