Sozialversicherungsgrenzen 2009:  Beitragsbemessungsgrenzen 2009

Versicherungspflichtgrenze in EuroOstWest
Krankenversicherung / Pflegeversicherung pro Jahr48.600
48.600
Krankenversicherung / Pflegeversicherung pro Monat4.0504.050
 
Beitragsbemessungsgrenzen pro Monat in EuroOstWest
Krankenversicherung / Pflegeversicherung3.6753.675
Renten-, Arbeitslosenversicherung4.5505.400
Geringfügigkeitsgrenze400400
 
Beitragsbemessungsgrenzen pro Jahr in EuroOstWest
Krankenversicherung / Pflegeversicherung44.100
44.100
Renten-, Arbeitslosenversicherung54.60064.800
 
Beitragssätze in ProzentOst/West
Krankenversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer
15,5 (2)
Pflegeversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer (1)
1,95 / 2,2
Rentenversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer
19,9
Arbeitslosenversicherung
1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer
2,8
 
1) Der allgemeine Satz beträgt 1,95 % bzw. für Kinderlose, die das 23. Lebensjahr bereits vollendet haben, 2,2 %. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen diese Beiträge je zur Hälfte, nur der Beitragszuschlag für Kinderlose (0,25 %) ist vom Arbeitnehmer allein zu tragen.
Im Bundesland Sachsen gilt – wie bisher – eine abweichende Regelung bei der Verteilung der Beitragslast zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern: Der Arbeitnehmer trägt 1,475 % (bzw. kinderlose Arbeitnehmer nach Vollendung des 23. Lebensjahres 1,725 %) und der Arbeitgeber 0,475 %.
2) Die Beitragssätze für die Krankenversicherung betragen ab dem 1.1.2009 einheitlich für das ganze Bundesgebiet 14,6 %. Die Versicherten haben 0,9 % allein zu tragenden. Daraus ergibt sich einen Beitragssatz von 15,5 %.

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