Steuerfreies (oder steuerpflichtiges) Sponsoring im Internet

Unter Sponsoring wird üblicherweise die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen verstanden, mit der regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden. Die im Zusammenhang mit dem Sponsoring gemachten Aufwendungen können Betriebsausgaben, Spenden oder steuerlich nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung, bei Kapitalgesellschaften verdeckte Gewinnausschüttung sein.

Im Zuge diversifizierender Werbemaßnahmen sind Firmen/Sponsoren verstärkt daran interessiert, ihr Firmen-Logo auf häufig aufgerufenen Internetseiten von gemeinnützigen Vereinen zu platzieren. Damit das beabsichtigte Sponsoring steuerfrei bleibt, sind jedoch einige Details zu beachten.

Die Oberfinanzdirektion Nürnberg nimmt zur Abgrenzung zwischen steuerfreiem und steuerpflichtigem Sponsoring – insbesondere im Internet – in einem Schreiben wie folgt Stellung:

Kann durch einen Link auf das Logo des Sponsors zu den Werbeseiten der sponsorenden Firma umgeschaltet werden, liegt eine Werbeleistung des Vereins vor, die zur Annahme eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs führt. Dagegen sind die Einnahmen des Vereins nicht steuerpflichtig, wenn die Internetseite zwar das Logo des Sponsors enthält, eine Umschaltung zu dessen Werbeseiten aber nicht möglich ist. Die Entscheidungen folgen den Grundsätzen, nach denen die vergleichbaren Sachverhalte bei Werbung in Vereinszeitschriften beurteilt werden. (Werbeseiten oder Werbebeilage des Sponsors: steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb; nur Logo: nach dem Sponsoring-Erlass unschädlich, also steuerfrei).

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