Telekommunikationsaufwendungen

Ab 2002 können 20 % des Rechnungsbetrags, jedoch höchstens 20 Euro monatlich vom Arbeitgeber steuerfrei als Auslagenersatz gezahlt werden.

Alternativ dazu kann aus den Rechnungsbeträgen eines repräsentativen 3-Monats-Zeitraums ein Durchschnittsbetrag gebildet und fortgeführt werden. Dabei können die Aufwendungen für das Nutzungsentgelt einer Telefonanlage sowie für den Grundpreis der Anschlüsse – entsprechend dem beruflichen Anteil der Verbindungsentgelte an den gesamten Verbindungsentgelten (Telefon und Internet) – steuerfrei ersetzt werden. Der Auslagenersatz bleibt so lange steuerfrei, bis sich die Verhältnisse wesentlich ändern, z. B. durch die Änderung der Berufstätigkeit.

Für beruflich veranlasste Telekommunikationsaufwendungen des Arbeitnehmers, die nicht vom Arbeitgeber erstattet werden, kann ein Werbungskostenabzug nach den gleichen Regelungen in Betracht kommen.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Mit dem Klick auf "Akzeptieren" werden Cookies aktiviert. Anderenfalls werden eventuell Teile unserer Webseite nicht korrekt angezeigt. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen