Steuerliche Behandlung von Handwerkerleistungen nach Einzug in Neu-/Umbau

Handwerkerleistungen, die der Steuerpflichtige nach Fertigstellung und nach Einzug in seinen Haushalt durchführen lässt, um weitere Wohn- bzw. Nutzflächen zu schaffen, können steuerlich ebenso wie Reparaturmaßnahmen begünstigt sein.

Grundsätzlich werden Ausgaben für Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten von jährlich maximal 6.000 € einschließlich Umsatzsteuer steuerlich anerkannt. 20 % dieser Kosten werden unmittelbar von der Einkommensteuer abgezogen. Die steuerliche Auswirkung ist folglich für alle Steuerpflichtigen unabhängig vom persönlichen Steuersatz gleich.

Sind Türen, Fenster, Treppen einschließlich Geländer eingebaut, Innenputz und Estrich eingebracht und die Anschlüsse für Strom und Wasser, die Küchenanschlüsse, die Heizung und die sanitären Einrichtungen vorhanden, gilt das Haus als fertiggestellt. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Handwerkerlöhne für durchgeführte Herstellungsmaßnahmen bis zum Höchstbetrag begünstigt, sobald der Steuerpflichtige einzieht.

Dazu zählen z. B. Arbeitslöhne für die Verlegung von restlichen Teppichböden, noch notwendige Tapezierarbeiten, für den Außenanstrich, die Pflasterung der Wege auf dem Grundstück, die Anlage eines neuen Gartens, die Umzäunung des Grundstücks, den Dach­ausbaus, die Errichtung eines Carports, einer Garage, eines Wintergartens, einer Solaranlage, eines Kachel- bzw. Kaminofens.

Anmerkung: Der Tag des Einzugs kann z. B. durch die Umzugs-, Telefon-, Gas- oder Stromrechnung nachgewiesen werden. Auch die Meldebestätigung der (zeitnahen) Ab- und Anmeldung bei der Behörde ist als Nachweis verwendbar.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Mit dem Klick auf "Akzeptieren" werden Cookies aktiviert. Anderenfalls werden eventuell Teile unserer Webseite nicht korrekt angezeigt. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen