"Honorararzt" im Krankenhaus ist sozialversicherungspflichtig
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass "Honorarärzte", die entsprechend ihrer ärztlichen Ausbildung in den klinischen Alltag eingegliedert sind und einen festen Stundenlohn erhalten, regelmäßig abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig sind. So liegt ein abhängige […]