Kommissarischer GmbH-Geschäftsführer – Haftung für Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit
Wer zum Geschäftsführer einer GmbH bestellt wird, haftet für Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auch dann, wenn er nach den Vorstellungen der Gesellschafter nur "kommissarischer" Geschäftsführer sein soll. Bei der Beurteilung der Frage, ob für […]