Bundesfinanzhof bestätigt Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen

In einem aktuellen Beschluss vom 13.9.2023 hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen bestätigt. Diese Entscheidung ist von besonderer Bedeutung, da sie auch für Zeiträume nach dem 31.12.2018 Gültigkeit besitzt.

Im entsprechenden Fall hatte der Antragsteller einen Abrechnungsbescheid erhalten, der Säumniszuschläge enthielt. Dagegen legte er Einspruch ein und beantragte eine Aussetzung der Vollziehung. Er argumentierte, dass die Höhe der Säumniszuschläge verfassungswidrig sei. Der BFH wies die Beschwerde des Antragstellers als unbegründet zurück. Nach Ansicht des Gerichts verstößt die gesetzlich festgelegte Höhe der Säumniszuschläge weder gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes noch gegen das Rechtsstaatsprinzip.

Bitte beachten Sie: Der VIII. Senat des BFH setzte die Vollziehung eines über Säumniszuschläge für die Jahre 2019 und 2020 ergangenen Abrechnungsbescheids wegen verfassungsrechtlicher Zweifel an deren gesetzlicher Höhe aus. Betroffene sollten daher die Fälle offen halten.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für Inhaltliche Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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