Cash-GmbHs:  Gesetzgeber schließt Steuersparschlupflöcher durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einigte sich am 5.6.2013 darauf, künftig "unerwünschte Gestaltungen zur Steuervermeidung" einzuschränken, also bislang legale Steuerschlupflöcher zu schließen.

Einschränkungen sieht der Kompromiss unter anderem bei den sog. "Cash-GmbHs" vor, die es Erben bislang ermöglichten, große private Geldvermögen als Betriebsvermögen zu deklarieren und damit die Erbschaftsteuer drastisch zu reduzieren. Nach dem Vermittlungsvorschlag darf eine solche GmbH nur noch 20 % des Vermögens enthalten.

Ebenfalls begrenzt werden soll die Möglichkeit für Immobilienunternehmen, durch Anteilstausch über so genannte RETT-Blocker die Grunderwerbsteuer zu vermeiden. Der Anwendungsbereich wird stark eingegrenzt.

Das als "Goldfinger" bezeichnete Steuersparmodell mittels An- und Verkauf von Gold über Firmen nach ausländischem Recht wird vom Vermittlungsausschuss gänzlich aus dem Einkommensteuergesetz gestrichen.

Der beschlossene Einigungsvorschlag integriert den im Dezember 2012 gefundenen Kompromiss zum Jahressteuergesetz 2013 – mit Ausnahme der damals vorgeschlagenen Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften.

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