In der Düsseldorfer Tabelle werden in Abstimmung mit den Oberlandesgerichten und dem deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt. Zum 1.1.2010 trat die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft.
Eine Anpassung war erforderlich, weil sich zum Jahreswechsel die steuerlichen Kinderfreibeträge und das Kindergeld geändert haben. Die Regelsätze betragen nun:
- 317 € für Kinder von 0 – 5 Jahren,
- 364 € für Kinder von 6 – 11 Jahren,
- 426 € für Kinder von 12 – 17 Jahren und
- 488 € für Kinder ab 18 Jahren
und steigen mit höherem Einkommen um bestimmte Prozentsätze.
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