E-Mail-Werbung unzulässig

Viele Internet-Nutzer ärgern sich über die elektronische Massenpost, in der meist unbekannte Absender aufdringlich für schnelles Geld, vermeintliche Schnäppchen und andere dubiose Dinge werben. Als erstes Gericht hat das Landgericht Traunstein Werbung an Privatleute über E-Mail ohne vorherige Zustimmung der betreffenden Person für unzulässig erklärt. Das Landgericht hat nur für den konkreten Fall entschieden, gleichwohl aber die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur unerlaubten Telefon- und Telefaxwerbung auf die neuen Medien übertragen und insoweit fortgeschrieben. (LG Traunstein Urt. – 2 HK O 3755/97)

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