Von dem sog. "Nachweisgesetz" sind auch die Mini-Jobber betroffen. Der Arbeitgeber muss danach die wesentlichen Vertragsbedingungen spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Arbeitsbeginn schriftlich niederlegen. Auch wesentliche Änderungen müssen innerhalb eines Monats bekannt gegeben werden. Zu den erforderlichen Angaben gehören:
- Name und Anschrift der Vertragsparteien,
- Einstellungszeitpunkt,
- Arbeitsort,
- Tätigkeitsbeschreibung,
- Hinweis auf anwendbare Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen,
- Zusammensetzung des Arbeitsentgelts,
- Arbeitszeit,
- Urlaubsdauer sowie
- Kündigungsfristen.
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