Viele Hersteller geben für ihre Produkte heute eine Garantie. Doch häufig werden zusätzlich beim Kauf auch noch kostenträchtige Garantieverträge angeboten. Verbraucher sollten aber immer bedenken: Ihnen stehen in der EU die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zur Seite. Für mindestens 2 Jahre ab Erhalt der Ware haftet der Verkäufer, wenn die Ware mangelhaft ist. Dieses Recht kostet keinen Cent extra. Das bringt die gesetzliche Gewährleistung, wenn das neu gekaufte Produkt einen Mangel hat.
Typisches Beispiel: Ein Verbraucher hat eine Digitalkamera in Spanien gekauft. Ein Jahr später funktioniert sie nicht mehr. Der Händler sagt, die Garantie sei abgelaufen.
Den Verbrauchern steht aber grundsätzlich in der EU, Island und Norwegen das Gewährleistungsrecht zu. Manche europäischen Länder haben die Gewährleistungsfrist sogar noch verlängert – 3 Jahre in Schweden, 6 Jahre in Irland und Großbritannien – oder berücksichtigen die durchschnittliche Lebensdauer des Produkts (Finnland, Niederlande). Verbraucher können deshalb Reparatur, Austausch oder manchmal sogar Erstattung des Kaufpreises verlangen. Übrigens sind die Kunden in den ersten 6 Monaten von der Verpflichtung befreit, dem Verkäufer gegenüber zu beweisen, dass ein Schaden schon bei der Lieferung vorgelegen hat.
Eine kostenpflichtige Garantie kann sich u. U. aber auch lohnen, wenn z. B.
- die Laufzeit länger ist als die gesetzliche Gewährleistung (mindestens 2 Jahre),
- Verbraucher den Mangel auch nach den ersten 6 Monaten nicht beweisen müssen,
- während der Reparatur ein Ersatzgerät angeboten wird,
- das Reklamationsverfahren reibungslos und einfach ist,
- der Händler oder Hersteller die Rückgabe organisiert und alle entstehenden Kosten trägt, wie für Überprüfung, Reparatur oder Ersatz,
- alle Schäden abgedeckt sind, also auch Wasserschäden, unabsichtliche Bruchschäden oder Oxidation.
Ausführliche Informationen zu Gewährleistung und Garantie bietet das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland auf www.eu-verbraucher.de.
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