Am 29.6.2005 wurde die Verordnung über die Anerkennung von Prüfungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erlassen.
Mit der Neuregelung können sich künftig Ingenieure, Absolventen von technischen Hochschulen und staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschulen für Technik und für Gestaltung in die Handwerksrolle eintragen lassen.
Sofern sie über eine der handwerklichen Meisterprüfung mindestens gleichwertigen Qualifikation verfügen, werden sie in die Lage versetzt, sich ohne weiteren Qualifikationsnachweis selbstständig zu machen.
Kommentar hinterlassen
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.