Mit dem Steueränderungsgesetz 2003 wurde beschlossen, dass jeder Steuerpflichtige zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren ein einheitliches und dauerhaftes Merkmal (Identifikationsmerkmal) erhält. Diese vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilte Nummer ist dann bei Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden anzugeben.
Natürliche Personen erhalten eine Identifikationsnummer, wirtschaftlich Tätige eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Die Steuerpflichtigen werden automatisch über die Zuteilung eines Identifikationsmerkmals unterrichtet.
Anmerkung: Die Einführung der Identifikationsnummer eröffnet der Finanzverwaltung weitere Kontrollmöglichkeiten. So müssen ab dem 1.1.2005 ausgezahlte Renten durch die Rentenkasse an das Finanzamt gemeldet werden. Diese Meldung soll dann über die bundeseinheitliche Identifikationsnummer erfolgen. Bei einem Abgleich durch die Behörde kann es vorkommen, dass Rentenempfänger zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert werden.
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