Das "Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung" wurde noch im Dezember 2005 verabschiedet und trat zum 1.1.2006 in Kraft. Zu den wesentlichen Neuerungen des Aufwendungsausgleichsgesetzes gehören:
- die Teilnahme aller Arbeitgeber am Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschaftsleistungen (U 2) unabhängig von der Betriebsgröße,
- die Festschreibung einer für alle Krankenkassen einheitlichen Grenze von in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmern für die Teilnahme am Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit (U 1);
- die Erweiterung des Erstattungsanspruchs bei Arbeitsunfähigkeit für diese Betriebe auf die Entgeltfortzahlung an Angestellte,
- die Erweiterung der an den Ausgleichsverfahren teilnehmenden Kassen auf die Ersatzkassen.
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