Sozialversicherungsgrenzen 1996:  Beitragsbemessungsgrenzen 1996

Beitragsbemessungsgrenzen pro Monat in DMOstWest
Krankenversicherung5.1006.000
Pflegeversicherung5.1006.000
Renten-, Arbeitslosenversicherung6.8008.000
Geringfügigkeitsgrenze500590
 
Beitragsbemessungsgrenzen pro Jahr in DMOstWest
Krankenversicherung61.200
72.000
Pflegeversicherung61.20072.000
Renten-, Arbeitslosenversicherung81.60096.000
 
Beitragssätze in %Ost/West
Krankenversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer
individuell nach Krankenkasse
Pflegeversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer (1)
1,0
1,7 (2)
Rentenversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer
19,2
Arbeitslosenversicherung
1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer
6,5
 
1) Arbeitnehmer in Sachsen müssen 1,35 % des Beitrages zur Pflegeversicherung übernehmen, weil kein weiterer gesetzlicher Feiertag gestrichen wurde.
2) Ab 1.7.1996

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