Sozialversicherungsgrenzen 1998:  Beitragsbemessungsgrenzen 1998

Beitragsbemessungsgrenzen pro Monat in DM Ost West
Krankenversicherung 5.250
6.300
Pflegeversicherung 5.250 6.300
Renten-, Arbeitslosenversicherung 7.000 8.400
Geringfügigkeitsgrenze 520 620
 
Beitragsbemessungsgrenzen pro Jahr in DM Ost West
Krankenversicherung 63.000
75.600
Pflegeversicherung 63.000 75.600
Renten-, Arbeitslosenversicherung 84.000 100.800
 
Beitragssätze in % Ost/West
Krankenversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer
individuell nach Krankenkasse
Pflegeversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer (1)
1,7
Rentenversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer
20,3
Arbeitslosenversicherung
1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer
6,5
 
1) Arbeitnehmer in Sachsen müssen 1,35 % des Beitrages zur Pflegeversicherung übernehmen, weil kein weiterer gesetzlicher Feiertag gestrichen wurde.

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