Sozialversicherungsgrenzen 2012:  Beitragsbemessungsgrenzen 2012

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Versicherungspflichtgrenze in EuroOstWest
Krankenversicherung / Pflegeversicherung pro Jahr50.85050.850
Krankenversicherung / Pflegeversicherung pro Monat4.237,504.237,50
 
Beitragsbemessungsgrenzen pro Monat in EuroOstWest
Krankenversicherung / Pflegeversicherung3.8253.825
Renten-, Arbeitslosenversicherung4.8005.600
Geringfügigkeitsgrenze400400
 
Beitragsbemessungsgrenzen pro Jahr in EuroOstWest
Krankenversicherung / Pflegeversicherung45.900
45.900
Renten-, Arbeitslosenversicherung57.60067.200
 
Beitragssätze in ProzentOst/West
Krankenversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer (2)
15,5
Pflegeversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer (1)
1,95 / 2,2
Rentenversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer
19,6
Arbeitslosenversicherung
1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer
3
 
1) Der allgemeine Satz beträgt 1,95 % bzw. für Kinderlose, die das 23. Lebensjahr bereits vollendet haben, 2,2 %. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen diese Beiträge je zur Hälfte, nur der Beitragszuschlag für Kinderlose (0,25 %) ist vom Arbeitnehmer allein zu tragen.
Im Bundesland Sachsen gilt – wie bisher – eine abweichende Regelung bei der Verteilung der Beitragslast zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern: Der Arbeitnehmer trägt 1,475 % (bzw. kinderlose Arbeitnehmer nach Vollendung des 23. Lebensjahres 1,725 %) und der Arbeitgeber 0,475 %.
2) Der Arbeitgeber trägt 7,3 % und der Arbeitnehmer 8,2 %. Die Arbeitnehmer haben 0,9 % allein zu tragen.

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