Sozialversicherungsgrenzen 2013:  Beitragsbemessungsgrenzen 2013

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Versicherungspflichtgrenze in Euro Ost West
Krankenversicherung / Pflegeversicherung pro Jahr 52.200 52.200
Krankenversicherung / Pflegeversicherung pro Monat 4.350 4.350
 
Beitragsbemessungsgrenzen pro Monat in Euro Ost West
Krankenversicherung / Pflegeversicherung 3.937,50 3.937,50
Renten-, Arbeitslosenversicherung 4.900 5.800
Geringfügigkeitsgrenze 450 450
 
Beitragsbemessungsgrenzen pro Jahr in Euro Ost West
Krankenversicherung / Pflegeversicherung 47.250
47.250
Renten-, Arbeitslosenversicherung 58.800 69.600
 
Beitragssätze in Prozent Ost/West
Krankenversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer (2)
15,5
Pflegeversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer (1)
2,05 / 2,3
Rentenversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer
18,9
Arbeitslosenversicherung
1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer
3
 
1) Der allgemeine Satz beträgt 2,05 % bzw. für Kinderlose, die das 23. Lebensjahr bereits vollendet haben, 2,3 %. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen diese Beiträge je zur Hälfte, nur der Beitragszuschlag für Kinderlose (0,25 %) ist vom Arbeitnehmer allein zu tragen.
Im Bundesland Sachsen gilt – wie bisher – eine abweichende Regelung bei der Verteilung der Beitragslast zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern: Der Arbeitnehmer trägt 1,525 % (bzw. kinderlose Arbeitnehmer nach Vollendung des 23. Lebensjahres 1,775 %) und der Arbeitgeber 0,525 %.
2) Der Arbeitgeber trägt 7,3 % und der Arbeitnehmer 8,2 %. Die Arbeitnehmer haben 0,9 % allein zu tragen.

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