Abzugsverhältnis von Schuldzinsen nach Umwidmung eines Darlehens

Schuldzinsen sind als Werbungskosten steuerlich abziehbar, soweit sie mit einer bestimmten Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. So sind z. B. die Schuldzinsen, die durch die fremdfinanzierte Anschaffung oder Herstellung eines Gebäudes oder Gebäudeteils veranlasst sind, abzugsfähig, wenn das Objekt zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung dient.

Wird das Objekt jedoch später veräußert und der Veräußerungspreis nicht zur Darlehenstilgung, sondern zur Anschaffung einer neuen Vermögensanlage verwendet, sind auch die weiterhin gezahlten Schuldzinsen steuerlich abzugsfähig, wenn die neue Vermögensanlage ebenfalls der Einkünfteerzielung dient. Anders ist die Sachlage jedoch dann zu beurteilen, wenn der Veräußerer nur einen Teil davon in die neue Einkunftsquelle investiert.

Mit Urteil vom 8.4.2003 – IX R 36/00 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) in einem zu diesem Sachverhalt passenden Fall zu entscheiden. Ein Steuerpflichtiger hat seine fremdfinanzierte, jedoch eigengenutzte Immobilie zum Preis von 485.000 DM veräußert. Einen Teil des Veräußerungserlöses – ca. 300.000 DM – verwendete er zur Anschaffung einer neuen Immobilie, die diesmal zu Vermietungszwecken diente. Den ursprünglichen Darlehensvertrag führte er fort.

Da der Erlös nur teilweise für den Erwerb der neuen Immobilie verwendet wurde, sind die Schuldzinsen als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nur im Verhältnis der Anschaffungskosten der neuen Immobilie zum Verkaufserlös (300/485) anzusetzen, so die BFH-Richter in dem entschiedenen Fall.

Wegen des Verböserungsverbots ist eine weitere mögliche Kürzung des Schuldzinsenabzugs, die sich aus dem Verhältnis zwischen dem fortgeführten Darlehen und dem zum Erwerb eingesetzten Verkaufserlös ergeben würde, unterblieben.

Ein Wechsel der dinglichen Absicherung des Darlehens vom alten zum neuen Objekt, wie im beurteilten Fall, reicht für die Herstellung eines wirtschaftlichen Zusammenhangs zwischen dem Darlehen und der neuen Einkunftsquelle nicht aus.

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