Überstunden-Pflicht muss schriftlich erklärt werden

In der Arbeitswelt kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten darüber, ob ein Arbeitgeber Überstunden verlangen kann, bzw. ob der Arbeitnehmer Überstunden ablehnen darf.
Allein der Arbeitsvertrag, der nur rahmenmäßig die Pflichten des Arbeitnehmers beschreibt, berechtigt den Arbeitgeber noch nicht, von seinem Mitarbeiter Überstunden zu verlangen.
Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer schriftlich darüber in Kenntnis setzen, dass er auf bloße Anordnung zur Leistung von Überstunden verpflichtet ist. (EuGH-Urt. v. 8.2.2001 – C-350/99)

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