Am 4.8.2009 trat das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen in Kraft.
Das Gesetz verbietet Werbeanrufe bei Verbrauchern, wenn diese nicht vorher ausdrücklich ihre Einwilligung erklärt haben. Werbeanrufer dürfen ihre Telefonnummer nicht mehr unterdrücken. Verstöße gegen diese Verbote können seit dem 4.8.2009 – anders als bisher – mit hohen Geldbußen geahndet werden. Zudem werden die Widerrufsrechte von Verbrauchern bei telefonischen Vertragsabschlüssen erweitert.
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